Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Zwischen dem Klienten und uns kommt ein Maklervertrag durch eine Vereinbarung in Textform oder durch die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen zustande. Voraussetzung hierfür ist, dass der Klient über die anfallende Provisionspflicht für eine erfolgreiche Vermittlung oder Nachweisführung informiert wurde. Sofern nicht anders vereinbart oder aus den Umständen ersichtlich, hat der Maklervertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat. Das Vertragsverhältnis kann nach der Grundlaufzeit unter Beachtung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende beiderseitig beendet werden.
  2. Während eines wirksamen Vertragsverhältnisses ist der Klient nicht befugt, weitere Makler mit der Vermittlung oder Nachweisführung für das Vertragsobjekt zu beauftragen. Verstößt der Klient schuldhaft gegen diese Verpflichtung, haftet er für sämtliche daraus resultierenden Schäden, so auch die Maklerprovision bei Vermittlung durch einen Dritten.
  3. Unsere Vermittlungstätigkeiten und/oder Nachweisgeschäfte werden auf der Basis uns zur Verfügung gestellter Informationen ausgeübt. Diese Informationen stammen von unseren Vertragspartnern oder anderen auskunftsberechtigten Stellen. Wir übernehmen grundsätzlich keinerlei Haftung für die gegebenen Informationen und Angaben. Änderungen, Irrtümer und/oder Zwischenverkäufe bzw. -vermietungen bleiben vorbehalten.
  4. Unter der Voraussetzung, dass keine Interessenkonflikte bestehen, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
  5. Sollte sich im Rahmen unserer Tätigkeit anstelle eines angestrebten Kaufvertrages ein Mietvertrag oder umgekehrt ergeben, bleibt unser Provisionsanspruch grundlegend bestehen. In einem solchen Fall gilt die ortsübliche Maklervergütung gemäß § 653 Abs. 2 BGB als vereinbart.
  6. Falls der Klient bei Vertragsabschluss bereits Kenntnis vom Vertragsobjekt sowie Vorkenntnis einer Vertragsabsicht der anderen Vertragspartei hat oder diese Informationen während der Vertragslaufzeit von Dritten erhält, ist er verpflichtet, uns hierüber unverzüglich zu informieren.
  7. Unsere Exposés, die bereitgestellten Objekt- und Vermarktungsinformationen sowie unsere Vermittlungs- und Nachweistätigkeiten sind ausschließlich für den jeweiligen Klienten bestimmt. Der Klient verpflichtet sich, diese Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Kommt es aufgrund einer unberechtigten Weitergabe und der Pflichtverletzung des Klienten zu einem Vertragsschluss mit einem Dritten unter Umgehung des Maklerauftrages, haftet der Klient für die entgangene Provision und eventuelle weitere Forderungen.
  8. Unser Provisionsanspruch entsteht gemäß § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss eines wirksamen Hauptvertrages, sofern dieser durch unsere Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit zustande gekommen ist. Der Klient ist verpflichtet, uns umgehend über den Abschluss des Hauptvertrages, die Vertragsparteien und das vereinbarte Entgelt zu informieren. Diese Pflicht gilt gleichermaßen, wenn der Vertrag aufgrund einer unerfüllten aufschiebenden Bedingung noch nicht wirksam geworden ist.
  9. Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung kann der Klient nur dann geltend machen, wenn Forderungen auf demselben Maklervertrag beruhen und wenn die Ansprüche unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.
  10. An Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil.